Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

 

 

 

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten der Tekpoint GmbH
VERTRAGSSCHLUSS

Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu werden, und gelten nur für die jeweilige Einzeltransaktion. Der Verkäufer widerspricht hiermit allen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers; sie sind auch für den Verkäufer nicht verbindlich, selbst wenn der Verkäufer ihnen beim Vertragsabschluss nicht erneut widerspricht. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens mit Annahme der Ware als akzeptiert.

 

 

 

 

ÄNDERUNGEN DER BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Bestellungen des Käufers oder Änderungen solcher Bestellungen können vom Käufer in mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Form vorgenommen werden. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 7 Tage nach Erhalt) schriftlich eine Auftragsbestätigung erteilt, ist der Käufer nicht mehr an die Bestellung gebunden. Bis zum Erhalt einer solchen Auftragsbestätigung ist der Käufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen von der Bestellung zurückzutreten. Änderungen der Bestellung, die vom Verkäufer vorgenommen werden, gelten nur dann als akzeptiert, wenn der Käufer solche Änderungen schriftlich akzeptiert. Im Allgemeinen binden solche Änderungen den Käufer nicht zur Genehmigung und Bezahlung.

 

 

 

 

ANGEBOTE

Angebote des Verkäufers sind kostenlos, auch wenn das Angebot auf eine Anfrage des Käufers zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn aus der Anfrage keine Bestellung resultiert. Der Verkäufer ist für mindestens zwei Wochen nach Erhalt des Angebots des Käufers gebunden.

 

 

 

 

PREISE

Die in den Bestellungen des Käufers angegebenen Preise sind verbindlich. Preisänderungen – unabhängig vom Grund – und Preise, die nicht in der Bestellung enthalten sind oder die erst nach der Bestellung mitgeteilt werden können, müssen vom Käufer schriftlich anerkannt werden. Sofern in der schriftlichen Bestellung nichts anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise frei Lieferort, ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung, Transportkosten sowie aller anderen Ausgaben, Kosten, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Bestellung.

 

 

 

 

LIEFERZEIT UND ABNAHME

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, außer bei höherer Gewalt. Die vom Käufer festgelegte Lieferfrist wird ab dem Datum der Bestellung berechnet. Wenn keine Lieferung oder unvollständige Lieferung innerhalb dieser Frist erfolgt, hat der Käufer das Recht, ohne Einräumung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch das Recht des Käufers auf Schadenersatz beeinträchtigt wird. Wenn der Verkäufer feststellt, dass eine rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise unmöglich ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich über die Gründe und die erwartete zusätzliche Lieferfrist zu informieren. Die Bewertung des Käufers ist maßgeblich für die Feststellung der gelieferten Menge, es sei denn, eine Bewertung durch die Eisenbahnbehörden wird vorgelegt. Vorzeitige Lieferungen und/oder Teillieferungen erfolgen nur nach schriftlicher Annahme durch den Käufer. Solche Lieferungen beeinflussen nicht die Zahlungsfrist des Käufers. In jedem Fall ist der Käufer nicht verpflichtet, Waren zu akzeptieren, die vom Verkäufer präsentiert werden.

 

 

 

 

KONKURRENZKLAUSEL

Der Verkäufer garantiert, dass die gekauften Waren nicht dieselbe International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) aufweisen wie bereits vom Käufer erworbene Waren. Andernfalls behält sich der Käufer das Recht auf Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag vor.

 

 

 

 

VERSAND

Die Sendung muss an die im Kaufauftrag festgelegte Adresse gesendet werden. Sendungen dürfen nur von Spediteuren und/oder Frachtführern durchgeführt werden, wenn der Käufer dies ausdrücklich schriftlich vereinbart hat. Im Allgemeinen sind die Versandanweisungen des Käufers vom Verkäufer zu befolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über den Versand jeder Sendung zu informieren. Ein Lieferschein oder eine Lieferanzeige mit Angabe der Bestellnummer des Käufers muss der Sendung beigefügt sein. Wenn ein solcher Lieferschein oder eine Lieferanzeige nicht der Sendung beigefügt ist, behält sich der Käufer das Recht vor, die Übernahme und/oder die Zahlung der Sendung zu verweigern. Die Kosten für den Transportversicherung trägt der Käufer nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei grenzüberschreitenden Sendungen müssen mindestens zwei Rechnungen als Zolldokumente und Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beigefügt werden. Alle Sendungen, die aufgrund von Nichteinhaltung der genannten Versand-, Zoll- oder Dokumentationsbestimmungen nicht angenommen werden können, werden auf Kosten und Risiko des Verkäufers gelagert, bis eine reibungslose Abwicklung der Transaktion durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente möglich ist. Alle Risiken, Verluste und Kosten, die aus einer Nichtbeachtung der genannten Versand-, Zoll- und Dokumentationsbestimmungen resultieren, trägt der Verkäufer, und das Fälligkeitsdatum der Rechnungszahlung wird entsprechend verlängert, basierend auf dem Datum der Leistungserbringung oder der Vorlage fehlender Unterlagen oder Dokumente. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Übernahme von Sendungen zu verweigern, die mit Nachnahme, Vorauszahlungen oder ähnlichen Belastungen verbunden sind.

 

 

 

 

VERPACKUNG

Der Verkäufer ist verpflichtet, angemessene Verpackungen entsprechend den spezifischen Anforderungen der Waren und/oder der Art der Sendung bereitzustellen, um die ordnungsgemäße Ankunft der Waren am Lieferort zu gewährleisten. Die Verpackungskosten sind in den Preisen der Bestellung enthalten. Die Verpackung selbst muss nicht an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Kosten, die durch Beschädigungen der Waren aufgrund unzureichender Verpackung entstehen, trägt der Verkäufer in jedem Fall.

 

 

 

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Käufer akzeptiert keinen Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solche Eigentumsvorbehalte sind unwirksam.

 

 

 

 

ÜBERGANG DES RISIKOS

Das Risiko für die Waren geht nicht vor der ordnungsgemäßen Übernahme/Übernahme der Waren am vereinbarten Lieferort auf den Käufer über. Entscheidend für die ordnungsgemäße Übernahme/Akzeptanz ist die Bestätigung durch die zuständige Institution/Person des Käufers, unabhängig davon, ob der Empfang der Waren und/oder die Zahlung der Preise für die Waren vor einer solchen ordnungsgemäßen Übernahme/Akzeptanz erfolgt ist.

 

 

 

 

MÄNGELANZEIGE

Die Frist für die Prüfung der gelieferten Waren hinsichtlich Menge, Zustand und Qualität sowie für die Anzeige möglicher Mängel beträgt 4 Wochen nach der ordnungsgemäßen Übernahme/Akzeptanz gemäß Punkt 10. Die Frist für die Anzeige versteckter Mängel beträgt 2 Monate nach der Entdeckung solcher versteckter Mängel, selbst wenn die zuvor genannte Frist von 4 Wochen abgelaufen ist. Bei Waren, die normalerweise in der Verpackung verbleiben, bis sie verwendet werden, gelten als bei der Entpackung sichtbare Mängel als versteckte Mängel. Die Mängelanzeige durch den Käufer ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Verkäufer verzichtet auf das Recht, sich auf eine verspätete Mängelanzeige zu berufen.

 

 

 

 

GARANTIE

Die Gewährleistungsfrist für von der Tekpoint GmbH gekaufte Produkte beträgt mindestens 12 Monate ab dem Kaufdatum. Die gesetzliche Gewährleistung gilt uneingeschränkt.

 

 

 

 

HAFTUNG

Der Verkäufer haftet für alle Schäden in Bezug auf verspätete und/oder unzureichende Lieferung. Der Verkäufer ist für eine angemessene Versicherung der Lieferung und der gelieferten Waren verantwortlich und verzichtet auf sein Recht, sich beim Käufer regressieren zu können. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer von allen Schadenersatzansprüchen oder Produkthaftungsansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit den Waren gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Soweit nach österreichischem Recht zulässig (d.h. bei leichter Fahrlässigkeit und auch bei einfacher grober Fahrlässigkeit), ist die Haftung des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit dem bestehenden nationalen und internationalen Steuerrecht. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer.

 

 

 

 

EIGENTUMSRECHTE

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit den Waren nicht zu verletzen, und verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen, die gegen den Käufer im Zusammenhang mit solchen Eigentumsrechten geltend gemacht werden können.

 

 

 

 

VERTRAULICHKEITSKLAUSEL

Hinsichtlich der dem Verkäufer im Rahmen der Auftrags-/Lieferausführung zur Kenntnis gebrachten Informationen ist der Verkäufer nicht berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verwenden. Der Verkäufer muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach der Lieferung. Der Verkäufer muss diese Verpflichtungen an alle seine Unterauftragnehmer und Mitarbeiter übertragen.

 

 

 

 

ZAHLUNGS- UND STEUERBEDINGUNGEN

Der Käufer zahlt die Rechnungen des Verkäufers erst nach Lieferung der vollständigen Bestellung und mit einem Rabatt von 3% innerhalb von 30 Tagen oder netto innerhalb von 90 Tagen. Wenn die Rechnung später als die Waren eingereicht wird, ist das Datum des Erhalts der Rechnung maßgeblich für die Berechnung der Zahlungsfristen gemäß dem oben genannten Absatz. Im Falle von Mängeln in der Lieferung ist der Käufer berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen stellen keine Anerkennung der Richtigkeit der Lieferung dar und verzichten nicht auf Rechte des Käufers. Der Käufer hat das Recht auf Aufrechnung, wenn Gegenforderungen bestehen. Änderungen dieses Ansatzes erfordern in jedem Fall die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers.

 

 

 

 

BESTELLUNGSUNTERLAGEN

Alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle usw., die den Anfragen oder Bestellungen des Käufers beigefügt sind, bleiben sein Eigentum und sind zusammen mit dem Angebot oder nach Ausführung der Bestellung an den Käufer zurückzugeben. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

 

 

KEINE ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle usw., die den Anfragen oder Bestellungen des Käufers beigefügt sind, bleiben sein Eigentum und sind zusammen mit dem Angebot oder nach Ausführung der Bestellung an den Käufer zurückzugeben. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

 

 

KEINE ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Die Übertragung der Rechte aus dem Liefervertrag an Dritte ohne Zustimmung des Käufers ist nicht gestattet.

 

 

 

 

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Wenn einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen ungültig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und des Vertragsabschlusses nicht beeinträchtigt.

 

 

 

 

ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 sind ausgeschlossen. Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung ist das zuständige Gericht in Wien.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Vertragsabschluss

Für sämtliche Lieferungen der Tekpoint GmbH gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für Verkauf und Lieferung. Jegliche Änderungen oder zusätzlichen Abmachungen verlangen die schriftliche Bestätigung des Verkäufers um wirksam zu werden und gelten nur für die entsprechende, einzelne Transaktion. Der Verkäufer lehnt hiermit jegliche abweichenden Kaufbedingungen durch den Käufer ab; Sie sind auch nicht bindend für den Verkäufer, selbst wenn der Verkäufer diese nicht nach Vertragsabschluss ablehnt. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt nicht als gleichzeitige Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens dann als angenommen, wenn die Waren angenommen werden.

Preise

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Verkaufspreise erhoben, die am Tag der Lieferung gelten. Jegliche Transportkosten oder Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Jegliche zugestandenen Preisnachlässe oder Rabatte gelten nur für diese Lieferung und nicht für Nachfolgeaufträge, auch dann, wenn der Verkäufer keine Einwände gegen Preisnachlässe seitens des Käufers im Falle möglicher Nachfolgeaufträge oder Lieferungen hat. Sofern nicht anders vereinbart sind Angebote des Verkäufers nicht kostenfrei, sollten diese Angebote auf die Nachfrage des Käufers hin erstellt worden sein und keine Bestellung aus der Anfrage hervorgehen.

Bestellungen

Sofern nicht anders vereinbart, müssen Bestellungen des Käufers oder Zusätze zu solchen Bestellungen vom Käufer in schriftlicher Form abgegeben werden. Der Käufer ist an die Bestellungen gebunden und kann diese nicht zurücknehmen.

Zahlungsbedingungen und Steuern

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Rechnungen des Verkäufers vor der Lieferung zu begleichen. Sollte der Verkauf On Hold sein, gilt Folgendes: Nach Eingang der vereinbarten Anzahlung werden die Waren an den Spediteur/Transporteur übergeben, welcher im Angebot erwähnt ist. Der Spediteur/Transporteur bewahrt die Waren im Namen des Verkäufers auf, bis der Käufer diese vollständig bezahlt hat und der Verkäufer die Waren offiziell mittels einer Freigabebestätigung (siehe Punkt 4.) frei gibt. Der Spediteur/Transporteur ist verpflichtet, die Ware daraufhin zu untersuchen, ob Waren beschädigt sind oder fehlen und hat dann einen Prüfbericht an sowohl den Verkäufer als auch den Käufer zu schicken. Dieser Prüfbericht gilt für beide Seiten als präzise, wahr und bindend. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, eine zusätzliche Prüfung der Waren durchzuführen oder eine dritte Person dafür in Anspruch nehmen. Nach Erhalt des Prüfberichts muss der Käufer den vollen Betrag bezahlen. Der volle Betrag muss innerhalb von sieben Arbeitstagen auf dem Bankkonto des Verkäufers eingehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Verkäufer das Recht, seine Waren zurückzurufen und eine Strafe von bis zu 30% des Kaufpreises zu verlangen. In dem Falle, dass im Prüfbericht des Spediteurs/Transporteurs Waren als beschädigt oder fehlend deklariert werden, ist der Käufer berechtigt, eine Gutschrift in Höhe der beschädigten oder fehlenden Waren zu verlangen. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten       werden sollten, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen (i) Verzugszinsen in Höhe von neun Komma zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verlangen, um, unabhängig vom Verschulden, die Kosten für außergerichtliche Betreibung und Inkassomaßnahmen einzuholen und um Wiedergutmachung für die vom Verkäufer erlittenen Schäden zu erhalten oder (ii) den Vertrag zu kündigen und Wiedergutmachung für dessen Nichterfüllung zu verlangen. Im zweiten Fall ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig ob die Schuld beim Käufer liegt oder nicht, die abgemachte Vorauszahlung als Strafe zu verlangen oder einzubehalten, mindestens jedoch 15% des Kaufpreises. Die Verpflichtung die Strafe zu zahlen, schränkt nicht das Recht des Verkäufers ein, weitere Verluste in Rechnung zu stellen. Zugebilligte Zahlungsfristen beginnen mit dem Datum der Rechnungsstellung. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist der Verkäufer ebenso berechtigt die sofortige Zahlung aller Ansprüche an den Käufer zu verlangen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit bestehendem nationalem und internationalem Steuerrecht. Der Käufer unternimmt alles, um dem Verkäufer sämtliche Schadensanforderungen, die aus Unzulässigkeit mit diesen Bestimmungen rühren, zu ersetzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht.      

Liefertermin und Abnahmedatum

Im Regelfall sind die Einzelheiten bezüglich der Liefertermine für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer ist nicht für jegliche durch den Lieferanten des Verkäufers verursachten Verzögerungen verantwortlich. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung unterliegt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung seiner Zulieferer, außer wenn die mangelhafte oder unpünktliche Lieferung seiner Zulieferer die Schuld des Verkäufers ist. Jegliche Ansprüche des Käufers auf Entschädigung wegen später Leistungen sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Sollte die Annahme spät erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, Lagerkosten zu zahlen, ohne dass sich andere Rechte des Verkäufers dadurch ändern. Sollten Teillieferungen möglich sein, so kann der Verkäufer auch nach Belieben Teillieferungen erbringen. Jede Teillieferung gilt als separate Transaktion und kann vom Verkäufer einzeln berechnet werden. Bei Massenware garantiert der Verkäufer nicht, dass die Menge genau eingehalten wird. Überschüssige Elemente im üblichen Toleranzrahmen müssen vom Käufer zum selben Preis übernommen werden. Lieferpflichten und Lieferzeiten werden ausgesetzt, sollte der Käufer in Zahlungsverzug kommen oder sollten sonstige Versäumnisse auftreten, die für die Erfüllung der Bestellung notwendig sind. Jede Änderung einer Bestellung führt zu einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist. Sollte der Verkauf On Hold sein, gilt Folgendes: Nach Eingang der vollen Zahlung schickt der Verkäufer dem Käufer und dem Spediteur/Transporteur eine Freigabebestätigung. Der Käufer unterzeichnet die Freigabebestätigung und stimmt damit der Warensendung entsprechend des Prüfberichts zu. Der Spediteur/Transporteur kann die Waren nur freigeben, nachdem der Käufer die von sowohl Verkäufer als auch Käufer unterzeichnete Freigabebestätigung vorzeigt. Eine Eigentumsübertragung findet erst statt, nachdem der Spediteur/Transporteur die Lieferung durch Unterzeichnen der Freigabebestätigung bestätigt hat und nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Der Käufer muss die Waren nach Freigabe durch den Spediteur/Transporteur übernehmen. Eine partielle Freigabe ist nicht gestattet. Der Spediteur/Transporteur darf die Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt der vom Verkäufer unterzeichneten Freigabebestätigung aufbewahren. Sollte der Käufer die Waren nicht innerhalb dieser Frist übernehmen oder die Annahme der Waren verweigern, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurückzufordern und eine Strafe in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen.

Versand

Sollten keine bestimmten Anforderungen bezüglich des Versands in der Bestellung festgelegt worden sein, so wird der Transport nach bestem Gewissen des Verkäufers durchgeführt, jedoch nicht mit den kostengünstigsten Transportmitteln. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers, einschließlich im Falle von im Voraus bezahlten Lieferungen. Die Kosten des Verpackungsmaterials sind in den Verkaufskosten enthalten und das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Waren, die direkt an dritte Parteien geschickt werden, gelten nach dem Versand als im Rahmen dieser Bedingungen und Konditionen ausgeliefert und bezüglich ihrer äußeren und inneren Eigenschaften als angenommen.

Der Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis dessen gesamte Forderung vollständig beglichen ist. Die gesamte Forderung inkludiert sowohl seine Forderung an die Lieferung der Waren und die anderen Waren oder anderer rechtlichen Ansprüche mit ein. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, nachdem alle Forderungen des Verkäufers vom Käufer beglichen wurden. Dies gilt auch für einen zu Lasten des Käufers sich ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sollte der Käufer in Zahlungsverzug sein, ist der Verkäufer jederzeit dazu berechtigt, die Waren zurückzufordern, auch ohne den Vertrag zu kündigen. Sämtliche rechtlichen Schritte, die den Kaufpreis oder Teile dessen betreffen haben keine Auswirkung auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann dieser auch den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird der Käufer nur für die an den Verkäufer zurückgegebenen Waren in Höhe des üblichen Marktpreises der Waren zum Zeitpunkt der Rückgabe belangt, abzüglich jeglicher Bearbeitungskosten oder Transportkosten des Verkäufers oder anderen Nachteilen, die durch die Kündigung des Vertrags entstehen, einschließlich verloren gegangener Profite. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, kann der Käufer die Waren nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers zurückgeben. Sollte der Käufer die Waren des Verkäufers zurückgeben, so erhält der Verkäufer auch sämtliche Ansprüche und Forderungen zurück, die der Käufer durch die Waren erhalten hat. Sollten die Waren vermischt oder verarbeitet worden sein, so liegen sämtliche Miteigentümerrechte beim Verkäufer statt beim Käufer. Im Falle der Verpfändung oder sonstiger Ansprüche Dritter an den gelieferten Waren hat der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Käufer dem Verkäufer nicht den in der Rechnung angegebenen Preis einschließlich der zusätzlichen Steuern bis zum abgemachten Zahlungstermin zahlen, so hat der Käufer dem Verkäufer ein Pfandschreiben in Höhe des fälligen Kaufpreises zu übergeben, welches, nach seinem Belieben, echte Immobilien aus der Hand des Käufers, Sachanlagen, Investitionen in Drittfirmen, Lagerbestände, Kapitalanlagen bei inländischen Kreditinstituten oder vorbehaltlose Forderungen von vertraglich festgelegten Lieferungen und Dienstleistungen an Kunden mit einwandfreier Bonität sein können.

Keine Übertragung von Rechtsansprüchen

Die Übertragung von Rechtsansprüchen im Rahmen des Liefervertrags an dritte Parteien ist ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.

Eingeschränkte Garantie und Gewährleistung

Der Käufer muss die Waren sofort nach Annahme oder Ankunft am Lieferort im Beisein des Spediteurs oder Transporteurs überprüfen, um dem Verkäufer sofort schriftlich mitteilen zu können, wenn Waren beschädigt sind. Sollte dies nicht geschehen, gelten die Waren als frei von Mängeln, außer es handelt sich um versteckte Mängel. Sollte der Käufer auf einen versteckten Mangel aufmerksam werden, so hat er den Verkäufer sofort schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Die Garantiezeit, der von Tekpoint GmbH verkauften Produkte, ist abhängig vom Produkt und der entsprechenden Kaufvereinbarung. Sie kann 0 Monate, 12 Monate oder 24 Monate betragen. Bei Produkten. bei denen der Hersteller die Garantie übernimmt (anstatt Tekpoint), könnten auch andere Garantiezeiten gelten. Die maximale Garantiedauer endet 30 Monate nach dem Verkauf von Tekpoint. Die Abwicklung der Garantie wird vom Käufer bzw. vom Endkunden über die Servicecenter der Hersteller durchgeführt. Liste der Servicecenter wird zur Verfügung gestellt bzw. kann über rma@tekpoint.com angefragt werden.

DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE ERTEILT IHNEN SPEZIFISCHE GARANTIERECHTE. MÖGLICHERWEISE HABEN SIE SONSTIGE RECHTE, DIE DURCH DIE GESETZESLAGE IN IHREM LAND, IHRER PROVINZ ODER IHRES STAATES ÜBERNOMMEN WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN, PROVINZEN ODER STAATEN KANN DAS VERBRAUCHERRECHT EINEN MINDESTGARANTIEZEITRAUM FESTLEGEN. DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSGEGRENZT UND FINDET KEINE ANWENDUNG. UM EINEN VOLLSTÄNDIGEN ÜBERBLICK IHRER RECHTE ZU ERHALTEN, LADEN WIR SIE GERNE EIN, DIE GESETZE IHRES LANDES, IN ERFAHRUNG ZU BRINGEN.

Tekpoint GmbH garantiert dem Erstkäufer, dass das Produkt während der Garantiezeit bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die eingeschränkte Garantie gilt nur, wenn das Produkt, wie in der Anleitung vorgegeben, angewendet wird. Vom Nutzer verursachte Schäden und folgende eintretende Situationen sind von der Garantie nicht gedeckt:

• Das Produkt wird durch Fahrlässigkeit, Verschulden, Missbrauch oder Katastrophe des Benutzers beschädigt (z. B. Anhaften von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten, Eindringen von Wasser, Risse aufgrund äußerer Gewalt, Kratzer und Beschädigung der peripheren Komponenten).

• Der Benutzer hat das Gerät eigenhändig zerlegt, repariert oder modifiziert, ohne vom Hersteller autorisiert worden zu sein (z. B. Schäden, die durch Farbveränderung, Verwendung eines zusätzlichen Teils oder nicht autorisierte Modifikation verursacht wurden).

• Das Produkt wird durch den Anschluss an ein nicht geeignetes Zubehör oder durch Transport oder andere Unfälle beschädigt.

• Die Garantiezeit ist abgelaufen. • Für das Gerät wurde keine RMA Nummer (Return Merchandise Authorization) angefragt bzw. von Tekpoint vergeben.

• Das Produkt wurde ohne Originalverpackung und Zubehör, Kabel, Ladegerät etc. retourniert.

• Das Kaufdatum kann nicht überprüft und verifiziert werden.

Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für Zubehör und andere Verbrauchsmaterialien. Im Falle eines Mangels behält sich Tekpoint GmbH bzw. der Lieferant von Tekpoint GmbH das Recht vor, das betroffene Produkt entweder zu reparieren, zu Tauschen oder eine Gutschrift zum letztgültigen Einkaufspreis zu erstellen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass das eingesendete Produkt keinen Fehler hat, so behält sich Tekpoint GmbH das Recht von, eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie bitte dem RMA Formular, welches bei jeder Reklamation ausgefüllt werden muss. Das RMA Formular erhalten sie unter https://lightgate.tekpoint.com/rma oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com Die Garantiebedingungen der Hersteller erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Vertrieb oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com Es besteh kein Widerrufsrecht des Käufers oder Stornierungsrecht des Vertrages. Abschnitt 933b des Österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), der ein besonderes Rückgriffrecht vorsieht, gilt nicht. Der Verkäufer verschickt seine Lieferungen innerhalb des Rahmens und/oder Spezifikationen dieses Dokuments. Jegliche Verpflichtungen neben diesem Rahmenvertrag bezüglich besonderer Qualifikationen, Anforderungen und Garantiebedingungen benötigen in allen Fällen die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigen Vertreters des Verkäufers.

Schadenersatzansprüche und Wiederverkauf

Der Verkäufer haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits. Schadensersatzansprüche, vor allem solche, die anstelle von Garantieansprüchen gemacht werden verjähren sechs Monate nachdem der Käufer auf den Schaden und diejenige Seite, die den Schaden verursacht hat, aufmerksam wurde. Sollte der Käufer oder ein Vertragspartner des Verkäufers das Produkt weiterverkaufen, dass auf den Markt gebracht oder an den Verkäufer geliefert wurde, so ist der Käufer oder Partner verpflichtet, die oben genannten Abmachungen vollständig auf seine Kunden zu übertragen und diese dazu verpflichten, dies wiederum auch bei deren Kunden zu tun. Der Käufer oder jeglicher anderen Vertragspartners des Verkäufers ist haftbar für sämtlichen Nachteile, die der Verkäufer erleidet, sollten diese aus einer Missachtung der vorher genannten Abmachungen entstehen. Ein Wiederverkauf ist die Übergabe der Waren, vollständig oder teilweise, an andere Käufer, unabhängig davon, ob diese Waren unverarbeitet sind oder verarbeitet wurden. Der Käufer darf die Waren, die er vom Verkäufer erworben hat nur an Käufer weiterverkaufen, die sich in Ländern befinden, in denen die Verwendung dieser Waren zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Käufer den Verkäufer von Schadensanforderungen, die aus dieser Unzulässigkeit entstanden sind zu entschädigen.

Keine Aufrechnung

Es findet keine Aufrechnung von Ansprüchen des Verkäufers mit Gegen- ansprüchen statt, außer wenn der Verkäufer dem ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zustimmt und dabei eine Summe benennt.  

Freistellung von abgeschlossenen Verträgen

Alle Vorkommnisse höherer Gewalt und deren Folgen entheben den Verkäufer seiner Lieferpflichten. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Käufers gibt dem Verkäufer das Recht, den Kauf zu stornieren oder Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall ist der Käufer für Ausgaben des Verkäufers haftbar, die mit der Bestellung zu tun haben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind davon ausgeschlossen.

Eigentumsrechte

Der Käufer ist verantwortlich dafür, keine Eigentumsrechte Dritter mit den Waren zu verletzen und ist verpflichtet dem Verkäufer jegliche Schadensersatzansprüche zu erstatten, die im Zusammenhang mit solchen Eigentumsrechten gegen diesen verlangt werden könnten.

Vertraulichkeitsklausel

Sollte der Käufer im Laufe der Bestellung/Lieferung an Informationen gelangen, so darf dieser diese Informationen nicht an Dritte weiterleiten, oder sie zu seinem oder Vorteil Dritter ausnutzen. Der Käufer muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach Abschluss der Lieferung. Der Käufer muss diese Verpflichtungen auf alle seine Subunternehmer und Mitarbeiter übertragen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein, so sind die restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen dadurch nicht außer Kraft gesetzt.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gelten die Gesetze der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UNCITRAL-Kaufrechts von 1980 sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Die zulässige Gerichtsbarkeit für sämtliche Streitigkeiten dieses Vertragsverhältnisses ist das zuständige Gericht in Wien.