Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Lieferanten der Tekpoint GmbH
VERTRAGSSCHLUSS

Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu werden, und gelten nur für die jeweilige Einzeltransaktion. Der Verkäufer widerspricht hiermit allen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers; sie sind auch für den Verkäufer nicht verbindlich, selbst wenn der Verkäufer ihnen beim Vertragsabschluss nicht erneut widerspricht. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens mit Annahme der Ware als akzeptiert.

ÄNDERUNGEN DER BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Bestellungen des Käufers oder Änderungen solcher Bestellungen können vom Käufer in mündlicher, schriftlicher oder telefonischer Form vorgenommen werden. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens 7 Tage nach Erhalt) schriftlich eine Auftragsbestätigung erteilt, ist der Käufer nicht mehr an die Bestellung gebunden. Bis zum Erhalt einer solchen Auftragsbestätigung ist der Käufer berechtigt, ohne Angabe von Gründen von der Bestellung zurückzutreten. Änderungen der Bestellung, die vom Verkäufer vorgenommen werden, gelten nur dann als akzeptiert, wenn der Käufer solche Änderungen schriftlich akzeptiert. Im Allgemeinen binden solche Änderungen den Käufer nicht zur Genehmigung und Bezahlung.

ANGEBOTE

Angebote des Verkäufers sind kostenlos, auch wenn das Angebot auf eine Anfrage des Käufers zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn aus der Anfrage keine Bestellung resultiert. Der Verkäufer ist für mindestens zwei Wochen nach Erhalt des Angebots des Käufers gebunden.

PREISE

Die in den Bestellungen des Käufers angegebenen Preise sind verbindlich. Preisänderungen – unabhängig vom Grund – und Preise, die nicht in der Bestellung enthalten sind oder die erst nach der Bestellung mitgeteilt werden können, müssen vom Käufer schriftlich anerkannt werden. Sofern in der schriftlichen Bestellung nichts anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise frei Lieferort, ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung, Transportkosten sowie aller anderen Ausgaben, Kosten, Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Bestellung.

LIEFERZEIT UND ABNAHME

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich, außer bei höherer Gewalt. Die vom Käufer festgelegte Lieferfrist wird ab dem Datum der Bestellung berechnet. Wenn keine Lieferung oder unvollständige Lieferung innerhalb dieser Frist erfolgt, hat der Käufer das Recht, ohne Einräumung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch das Recht des Käufers auf Schadenersatz beeinträchtigt wird. Wenn der Verkäufer feststellt, dass eine rechtzeitige Lieferung ganz oder teilweise unmöglich ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich über die Gründe und die erwartete zusätzliche Lieferfrist zu informieren. Die Bewertung des Käufers ist maßgeblich für die Feststellung der gelieferten Menge, es sei denn, eine Bewertung durch die Eisenbahnbehörden wird vorgelegt. Vorzeitige Lieferungen und/oder Teillieferungen erfolgen nur nach schriftlicher Annahme durch den Käufer. Solche Lieferungen beeinflussen nicht die Zahlungsfrist des Käufers. In jedem Fall ist der Käufer nicht verpflichtet, Waren zu akzeptieren, die vom Verkäufer präsentiert werden.

KONKURRENZKLAUSEL

Der Verkäufer garantiert, dass die gekauften Waren nicht dieselbe International Mobile Station Equipment Identity (IMEI) aufweisen wie bereits vom Käufer erworbene Waren. Andernfalls behält sich der Käufer das Recht auf Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag vor.

VERSAND

Die Sendung muss an die im Kaufauftrag festgelegte Adresse gesendet werden. Sendungen dürfen nur von Spediteuren und/oder Frachtführern durchgeführt werden, wenn der Käufer dies ausdrücklich schriftlich vereinbart hat. Im Allgemeinen sind die Versandanweisungen des Käufers vom Verkäufer zu befolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über den Versand jeder Sendung zu informieren. Ein Lieferschein oder eine Lieferanzeige mit Angabe der Bestellnummer des Käufers muss der Sendung beigefügt sein. Wenn ein solcher Lieferschein oder eine Lieferanzeige nicht der Sendung beigefügt ist, behält sich der Käufer das Recht vor, die Übernahme und/oder die Zahlung der Sendung zu verweigern. Die Kosten für den Transportversicherung trägt der Käufer nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei grenzüberschreitenden Sendungen müssen mindestens zwei Rechnungen als Zolldokumente und Ursprungszeugnisse den Frachtpapieren beigefügt werden. Alle Sendungen, die aufgrund von Nichteinhaltung der genannten Versand-, Zoll- oder Dokumentationsbestimmungen nicht angenommen werden können, werden auf Kosten und Risiko des Verkäufers gelagert, bis eine reibungslose Abwicklung der Transaktion durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente möglich ist. Alle Risiken, Verluste und Kosten, die aus einer Nichtbeachtung der genannten Versand-, Zoll- und Dokumentationsbestimmungen resultieren, trägt der Verkäufer, und das Fälligkeitsdatum der Rechnungszahlung wird entsprechend verlängert, basierend auf dem Datum der Leistungserbringung oder der Vorlage fehlender Unterlagen oder Dokumente. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Übernahme von Sendungen zu verweigern, die mit Nachnahme, Vorauszahlungen oder ähnlichen Belastungen verbunden sind.

VERPACKUNG

Der Verkäufer ist verpflichtet, angemessene Verpackungen entsprechend den spezifischen Anforderungen der Waren und/oder der Art der Sendung bereitzustellen, um die ordnungsgemäße Ankunft der Waren am Lieferort zu gewährleisten. Die Verpackungskosten sind in den Preisen der Bestellung enthalten. Die Verpackung selbst muss nicht an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Kosten, die durch Beschädigungen der Waren aufgrund unzureichender Verpackung entstehen, trägt der Verkäufer in jedem Fall.

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Käufer akzeptiert keinen Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solche Eigentumsvorbehalte sind unwirksam.

ÜBERGANG DES RISIKOS

Das Risiko für die Waren geht nicht vor der ordnungsgemäßen Übernahme/Übernahme der Waren am vereinbarten Lieferort auf den Käufer über. Entscheidend für die ordnungsgemäße Übernahme/Akzeptanz ist die Bestätigung durch die zuständige Institution/Person des Käufers, unabhängig davon, ob der Empfang der Waren und/oder die Zahlung der Preise für die Waren vor einer solchen ordnungsgemäßen Übernahme/Akzeptanz erfolgt ist.

MÄNGELANZEIGE

Die Frist für die Prüfung der gelieferten Waren hinsichtlich Menge, Zustand und Qualität sowie für die Anzeige möglicher Mängel beträgt 4 Wochen nach der ordnungsgemäßen Übernahme/Akzeptanz gemäß Punkt 10. Die Frist für die Anzeige versteckter Mängel beträgt 2 Monate nach der Entdeckung solcher versteckter Mängel, selbst wenn die zuvor genannte Frist von 4 Wochen abgelaufen ist. Bei Waren, die normalerweise in der Verpackung verbleiben, bis sie verwendet werden, gelten als bei der Entpackung sichtbare Mängel als versteckte Mängel. Die Mängelanzeige durch den Käufer ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Verkäufer verzichtet auf das Recht, sich auf eine verspätete Mängelanzeige zu berufen.

GARANTIE

Die Gewährleistungsfrist für von der Tekpoint GmbH gekaufte Produkte beträgt mindestens 12 Monate ab dem Kaufdatum. Die gesetzliche Gewährleistung gilt uneingeschränkt.

HAFTUNG

Der Verkäufer haftet für alle Schäden in Bezug auf verspätete und/oder unzureichende Lieferung. Der Verkäufer ist für eine angemessene Versicherung der Lieferung und der gelieferten Waren verantwortlich und verzichtet auf sein Recht, sich beim Käufer regressieren zu können. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer von allen Schadenersatzansprüchen oder Produkthaftungsansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit den Waren gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Soweit nach österreichischem Recht zulässig (d.h. bei leichter Fahrlässigkeit und auch bei einfacher grober Fahrlässigkeit), ist die Haftung des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Waren in Übereinstimmung mit dem bestehenden nationalen und internationalen Steuerrecht. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer.

EIGENTUMSRECHTE

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Eigentumsrechte Dritter im Zusammenhang mit den Waren nicht zu verletzen, und verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen, die gegen den Käufer im Zusammenhang mit solchen Eigentumsrechten geltend gemacht werden können.

VERTRAULICHKEITSKLAUSEL

Hinsichtlich der dem Verkäufer im Rahmen der Auftrags-/Lieferausführung zur Kenntnis gebrachten Informationen ist der Verkäufer nicht berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verwenden. Der Verkäufer muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach der Lieferung. Der Verkäufer muss diese Verpflichtungen an alle seine Unterauftragnehmer und Mitarbeiter übertragen.

ZAHLUNGS- UND STEUERBEDINGUNGEN

Der Käufer zahlt die Rechnungen des Verkäufers erst nach Lieferung der vollständigen Bestellung und mit einem Rabatt von 3% innerhalb von 30 Tagen oder netto innerhalb von 90 Tagen. Wenn die Rechnung später als die Waren eingereicht wird, ist das Datum des Erhalts der Rechnung maßgeblich für die Berechnung der Zahlungsfristen gemäß dem oben genannten Absatz. Im Falle von Mängeln in der Lieferung ist der Käufer berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen stellen keine Anerkennung der Richtigkeit der Lieferung dar und verzichten nicht auf Rechte des Käufers. Der Käufer hat das Recht auf Aufrechnung, wenn Gegenforderungen bestehen. Änderungen dieses Ansatzes erfordern in jedem Fall die schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters des Käufers.

BESTELLUNGSUNTERLAGEN

Alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle usw., die den Anfragen oder Bestellungen des Käufers beigefügt sind, bleiben sein Eigentum und sind zusammen mit dem Angebot oder nach Ausführung der Bestellung an den Käufer zurückzugeben. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

KEINE ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle usw., die den Anfragen oder Bestellungen des Käufers beigefügt sind, bleiben sein Eigentum und sind zusammen mit dem Angebot oder nach Ausführung der Bestellung an den Käufer zurückzugeben. Diese Dokumente dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

KEINE ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Die Übertragung der Rechte aus dem Liefervertrag an Dritte ohne Zustimmung des Käufers ist nicht gestattet.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Wenn einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen ungültig sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen und des Vertragsabschlusses nicht beeinträchtigt.

ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 sind ausgeschlossen. Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung ist das zuständige Gericht in Wien.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, um wirksam zu werden, und gelten nur für die jeweilige Einzeltransaktion. Der Verkäufer widerspricht hiermit allen abweichenden Einkaufsbedingungen des Käufers; sie sind auch für den Verkäufer nicht bindend, selbst wenn der Verkäufer ihnen beim Vertragsabschluss nicht erneut widerspricht. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt ebenfalls nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Die Bedingungen des Verkäufers gelten spätestens bei Annahme der Ware als akzeptiert.

PREISE

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Verkaufspreise, die am Tag der Lieferung gelten, berechnet, und alle Transport- oder sonstigen Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Jegliche gewährten Rabatte oder Nachlässe gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht für etwaige Folgeaufträge oder -lieferungen, auch wenn der Verkäufer etwaigen Abzügen des Käufers bei möglichen Folgeaufträgen oder -lieferungen nicht widerspricht. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Angebote des Verkäufers nicht kostenlos, wenn diese Angebote auf eine Anfrage des Käufers zurückzuführen sind und keine Bestellung aus dieser Anfrage resultiert.

BESTELLUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, können Bestellungen des Käufers oder Änderungen solcher Bestellungen nur schriftlich durch den Käufer vorgenommen werden. Der Käufer ist an die Bestellung gebunden und ist nicht berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten.

ZAHLUNGS- UND STEUERBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Rechnungen des Verkäufers vor Lieferung zu begleichen.

Im Falle eines Verkaufs „Unter Vorbehalt“ gelten folgende Bedingungen:
Nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung wird die Ware an den im Angebot genannten Spediteur/Transporteur geliefert. Der Spediteur/Transporteur hält die Ware im Namen des Verkäufers, bis der Käufer die Ware vollständig bezahlt hat und der Verkäufer die Ware formell durch ein Freigabeschreiben (siehe Punkt 4) freigibt. Der Spediteur/Transporteur ist verpflichtet, die Ware auf Beschädigungen oder Fehlmengen zu überprüfen und einen Inspektionsbericht an den Verkäufer und den Käufer zu übermitteln. Dieser Inspektionsbericht gilt als korrekt, wahr und verbindlich für beide Parteien. Dennoch ist der Verkäufer in jedem Fall berechtigt, eine zusätzliche Inspektion der Ware durchzuführen oder eine drittperson damit zu beauftragen.

Nach Erhalt des Inspektionsberichts muss der Käufer die volle Zahlung leisten. Der volle Betrag muss innerhalb von sieben Werktagen auf das vereinbarte Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben werden; anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern und eine Strafe von bis zu 30 % des Kaufpreises zu verlangen. Falls der Inspektionsbericht des Spediteurs/Transporteurs beschädigte oder fehlende Ware identifiziert, kann der Käufer eine Gutschrift in Höhe der beschädigten oder fehlenden Ware geltend machen.

Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten,
ist der Verkäufer berechtigt, nach eigenem Ermessen (i) Verzugszinsen in Höhe von neun Komma zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, ungeachtet eines Verschuldens die Kosten für außergerichtliche Beitreibungs- und Eintreibungsmaßnahmen zu verlangen und Schadensersatz für durch den Verkäufer erlittene Verluste zu fordern, oder (ii) den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, ungeachtet eines Verschuldens des Käufers, die vereinbarte Anzahlung zu verlangen oder einzubehalten, jedoch mindestens 15 % des Kaufpreises, als Strafe. Die Verpflichtung zur Zahlung der Strafe beeinträchtigt nicht das Recht des Verkäufers, weitere Verluste geltend zu machen. Gewährte Zahlungsfristen beginnen am Tag der Rechnungsstellung. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Verkäufer auch berechtigt, sofortige Zahlung aller Ansprüche, die der Verkäufer gegen den Käufer hat, zu verlangen.

Der Käufer und der Verkäufer kaufen und verkaufen die Ware in Übereinstimmung mit geltendem nationalen und internationalen Steuerrecht. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere des Umsatzsteuerrechts, freizustellen.

LIEFERFRIST UND ABNAHME DATUM

Im Allgemeinen sind die Angaben des Verkäufers zu Lieferterminen unverbindlich. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen seitens seiner Lieferanten. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers unterliegt der Vorbehalt der richtigen und pünktlichen Lieferungen seiner Lieferanten, es sei denn, falsche oder unpünktliche Lieferungen seitens seiner Lieferanten sind auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund verspäteter Leistung sind ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Benachrichtigung über deren Bereitstellung zur Lieferung anzunehmen. Im Falle einer verspäteten Annahme ist der Käufer verpflichtet, Lagerkosten zu tragen, unbeschadet aller weiteren Rechte, die der Verkäufer haben mag. Soweit Teillieferungen möglich sind, kann der Verkäufer auch Teillieferungen nach eigenem Ermessen durchführen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Transaktion und kann vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt werden. Im Hinblick auf Massenware gewährt der Verkäufer keine Garantie für die absolute Einhaltung der bestellten Menge. Überschussartikel innerhalb der üblichen Toleranzen sind vom Käufer zum gleichen Preis zu übernehmen. Lieferpflichten und Lieferfristen werden ausgesetzt, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät oder andere Handlungen zur Erfüllung des Auftrags nicht vornimmt. Jede Änderung einer Bestellung führt zu einer Änderung des ursprünglich vereinbarten Liefertermins.

Im Falle eines Verkaufs „Unter Vorbehalt“ gelten folgende Bestimmungen: Nach Erhalt der vollständigen Zahlung sendet der Verkäufer ein Freigabeschreiben an den Käufer und den Spediteur/Transporteur. Der Käufer muss das Freigabeschreiben unterzeichnen und stimmt damit der Lieferung der Ware gemäß dem Inspektionsbericht zu. Der Spediteur/Transporteur darf die Ware nur übergeben, nachdem der Käufer das vom Verkäufer und Käufer unterzeichnete Freigabeschreiben vorgelegt hat. Eine Eigentumsübertragung erfolgt erst, nachdem der Spediteur/Transporteur die Lieferung durch Unterzeichnung des Freigabeschreibens bestätigt hat und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Der Käufer muss die Ware nach Freigabe der Ware vom Spediteur/Transporteur abholen. Eine teilweise Freigabe ist nicht gestattet. Der Spediteur/Transporteur darf die Ware höchstens 14 Tage nach Erhalt des vom Verkäufer unterzeichneten Freigabeschreibens aufbewahren. Falls der Käufer die Ware innerhalb dieses Zeitraums nicht abholt oder die Annahme der Ware verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzurufen und eine Strafe in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu verlangen.

VERSAND

Sofern im Kaufauftrag keine spezifischen Anforderungen bezüglich des Versands festgelegt wurden, erfolgt der Transport nach dem besten Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Verantwortung für das kostengünstigste Transportmittel. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers, auch im Falle von Fracht-voraus- Lieferungen.

Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Waren, die direkt an Dritte gesendet werden, gelten bei Versand als gemäß diesen Geschäftsbedingungen geliefert und hinsichtlich ihrer äußeren und inneren Eigenschaften akzeptiert.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben das alleinige Eigentum des Verkäufers, bis seine gesamte Forderung vollständig beglichen ist. Die Gesamtforderung umfasst sowohl seine Forderung aus der Lieferung der Waren als auch aus der Lieferung anderer Waren oder aus anderen rechtlichen Gründen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst, nachdem alle Forderungen des Verkäufers durch den Käufer beglichen wurden. Dies gilt auch für eine Saldierung zugunsten des Käufers im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung. Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Rückgabe der Waren jederzeit zu verlangen, ohne den Vertrag zu kündigen. Etwaige rechtliche Schritte, die wegen des Kaufpreises oder eines Teils davon eingeleitet werden, beeinträchtigen nicht den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, hat dieser auch das Recht, den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Vertragskündigung wird dem Käufer nur der Betrag für die an den Verkäufer zurückgegebenen Waren gutgeschrieben, der dem Zeitpunkt der Rückgabe entsprechende Wert der Waren abzüglich etwaiger Bearbeitungs- oder Transportkosten, die dem Verkäufer entstanden sind, oder sonstiger Nachteile, die durch die Vertragskündigung entstanden sind, einschließlich entgangener Gewinne. Solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, darf der Käufer die Waren nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers veräußern. Wenn der Käufer die Waren des Verkäufers veräußert, erwirbt der Verkäufer automatisch alle Forderungen und Ansprüche, die der Käufer aus der Verfügung über die Waren erwirbt. Werden die Waren vermischt oder verarbeitet, gehen alle daraus resultierenden Miteigentumsansprüche anstelle des Käufers auf den Verkäufer über. Im Falle der Verpfändung oder anderer Ansprüche Dritter auf die gelieferten Waren hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Zahlt der Käufer den in der ihm zugesandten Rechnung angegebenen Kaufpreis, einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum, hat der Käufer die noch ausstehende Forderung des Verkäufers durch Schaffung einer ausreichenden Sicherung, nach Wahl entweder durch Grundpfandrechte an Grundstücken im Eigentum des Käufers, durch Sicherungsübereignung von materiellen Vermögensgegenständen, durch Pfandrechte an Investitionen des Käufers in Drittunternehmen, durch Sicherungsübereignung von Warenbeständen, durch Sperrung von Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten sowie durch Sicherungsübereignung bedingungsloser Forderungen aus Vertragslieferungen und Dienstleistungen gegenüber Kunden mit makelloser Bonität, jeweils im Umfang der fälligen Kaufpreisforderung, abzusichern.

KEINE ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN

Die Übertragung der Rechte aus dem Liefervertrag an Dritte ohne die Zustimmung des Verkäufers ist nicht zulässig.

BESCHRÄNKTE GEWERBLICHE GARANTIE UND GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Der Käufer muss die Waren unverzüglich nach der Annahme oder Ankunft am Lieferort in Anwesenheit des Spediteurs oder Transporteurs auf Schäden überprüfen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls Waren beschädigt sind. Geschieht dies nicht, gelten die Waren als frei von Mängeln, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

Wenn der Käufer von einem versteckten Mangel erfährt, muss er den Verkäufer umgehend schriftlich informieren.

Die Dauer der gewerblichen Garantie hängt vom Produkt und vom Kaufvertrag ab. Sie kann 0 Monate, 12 Monate oder 24 Monate betragen. Bei Geräten, bei denen der Hersteller die Garantie übernimmt (anstelle von Tekpoint), kann die Garantiefrist abweichen. Die maximale gewerbliche Garantiefrist endet 30 Monate nach dem Verkauf von Tekpoint.

DIESE BESCHRÄNKTE GEWERBLICHE GARANTIE VERLEIHT IHNEN BESTIMMTE GARANTIERECHTE. SIE KÖNNEN WEITERE RECHTE HABEN, DIE DURCH DIE GESETZE IN IHREM LAND, IHRER PROVINZ ODER IHREM BUNDESLAND GEWÄHRT WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN, PROVINZEN ODER BUNDESLÄNDERN KÖNNEN DIE VERBRAUCHERRECHTE EINE MINDESTGARANTIEFRIST FESTLEGEN. DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IST AUSGESCHLOSSEN. UM EIN VOLLSTÄNDIGES VERSTÄNDNIS IHRER RECHTE ZU BEKOMMEN, LADEN WIR SIE EIN, DIE GESETZE IHRES LANDES ZU KENNEN.

Tekpoint GmbH garantiert dem Erstkäufer, dass Ihr Produkt während der Garantiezeit bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird. Die beschränkte gewerbliche Garantie gilt nur, wenn das Produkt gemäß den Anweisungen verwendet wird. Schäden, die durch den Benutzer verursacht werden, und die folgenden Situationen sind von der Garantie nicht abgedeckt:

• Das Produkt wird durch Fahrlässigkeit, Fehlverhalten, Missbrauch oder Katastrophen des Benutzers beschädigt (z. B. Eindringen von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten, Eindringen von Wasser, Risse aufgrund äußerer Gewalteinwirkung, Kratzer und Beschädigungen an peripheren Komponenten).

• Der Benutzer hat das Gerät selbst demontiert, repariert oder modifiziert, ohne vom Hersteller autorisiert worden zu sein (z. B. Schäden durch Farbänderungen, Verwendung eines zusätzlichen Teils oder unbefugte Änderungen).

• No RMA number (Return Merchandise Authorization) has been requested or assigned by Tekpoint for the device.
• Das Produkt wird durch den Anschluss an ein ungeeignetes Zubehör oder durch Transport oder andere Unfälle beschädigt.

• Die Garantiefrist ist abgelaufen.

• Es wurde keine RMA-Nummer (Return Merchandise Authorization) für das Gerät von Tekpoint angefordert oder zugewiesen.

• Das Produkt wurde ohne Originalverpackung und Zubehör, Kabel, Ladegerät usw. zurückgegeben.

• Das Kaufdatum kann nicht überprüft und verifiziert werden.

Diese beschränkte gewerbliche Garantie gilt nicht für Zubehör und andere Verbrauchsmaterialien.

Im Falle eines Mangels behält sich Tekpoint GmbH oder der Lieferant von Tekpoint GmbH das Recht vor, entweder das betroffene Produkt zu reparieren, auszutauschen oder eine Gutschrift für den letzten Kaufpreis auszustellen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass das eingesendete Produkt keine Fehler aufweist, behält sich Tekpoint GmbH das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr finden Sie auf dem RMA-Formular, das für jede Reklamation ausgefüllt werden muss. Ihre RMA-Nummer erhalten Sie unter https://lightgate.tekpoint.com/rma oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com

Die Garantiebedingungen des Herstellers erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Vertrieb oder senden Sie Ihre Anfrage an rma@tekpoint.com

Es besteht kein Recht des Käufers auf Widerruf oder Kündigung des Vertrags. Die Bestimmung des § 933b des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB), die ein besonderes Rückgriffsrecht vorsieht, findet keine Anwendung. Der Verkäufer wird seine Lieferungen im Rahmen und/oder den Spezifikationen dieses Dokuments durchführen. Etwaige über diesen Rahmenvertrag hinausgehende Verpflichtungen in Bezug auf spezifische Qualifikationen, Anforderungen und gewerbliche Garantiebedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung eines autorisierten Vertreters des Verkäufers.

SCHADENERSATZFORDERUNGEN UND WEITERVERKAUF

Der Verkäufer haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seinerseits. Schadenersatzforderungen, insbesondere solche anstelle von Gewährleistungsansprüchen, verjähren nach sechs Monaten ab dem Tag, an dem der Käufer von dem Schaden und der schädigenden Partei Kenntnis erlangt hat. Falls der Käufer oder ein anderer Vertragspartner des Verkäufers die vom Verkäufer auf den Markt gebrachten oder vertriebenen Produkte weiterverkauft, ist der Käufer oder Partner verpflichtet, die oben genannte Regelung in vollem Umfang auf seine Kunden zu übertragen und sie zu verpflichten, sie weiterhin auf alle ihre Kunden zu übertragen. Der Käufer oder ein anderer Vertragspartner des Verkäufers haftet für alle Nachteile, die dem Verkäufer entstehen, wenn sie es versäumen, die oben genannte Regelung weiterhin durchzusetzen. Unter “Weiterverkauf” ist jede Übertragung der Waren als Ganzes oder eines Teils der Waren an einen anderen Käufer zu verstehen, sei es in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand.

Der Käufer darf die Waren, die er vom Verkäufer erworben hat, nur an Käufer in Ländern weiterverkaufen, in denen die Verwendung der Waren gemäß den einschlägigen Bestimmungen zulässig ist. Andernfalls verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen freizustellen.

KEINE AUFRECHNUNG

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Forderungen des Verkäufers ist nicht zulässig, es sei denn, der Verkäufer erkennt eine solche Aufrechnung ausdrücklich schriftlich in einem Einzelfall an und gibt den Betrag an.

BEFREIUNG VON DER ERFÜLLUNG ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE

Jedes Ereignis höherer Gewalt und seine Folgen befreien den Verkäufer von seiner Pflicht zur Lieferung. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen den Verkäufer, den Kauf zu stornieren oder Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall haftet der Käufer für die durch die Bestellung entstandenen Kosten des Verkäufers. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund dieser Gründe sind ausgeschlossen.

EIGENTUMSRECHTE

Hinsichtlich der Informationen, die dem Käufer bei der Durchführung der Bestellung/Lieferung zur Kenntnis gebracht werden, ist der Käufer nicht berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder für seinen eigenen Nutzen oder den eines Dritten zu verwenden. Der Käufer muss diese Informationen vertraulich behandeln, auch nach der Lieferung. Der Käufer muss diese Verpflichtungen auf alle seine Subunternehmer und Mitarbeiter übertragen.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie des Vertragsabschlusses hiervon unberührt.

ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Übereinkommen) von 1980 finden keine Anwendung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung ist das zuständige Gericht in Wien.